Die neue Heizungsförderung seit 21. Juli 2026

Stand 21. Juli 2026

Wie viel Zuschuss bekommen Sie für Ihre neue Heizung?

Zum 21. Juli 2026 stellt der Bund die Heizungsförderung (BEG) um. Berechnen Sie in einer Minute, wie hoch Ihr Zuschuss nach den neuen Konditionen ausfällt – und warum sich schnelles Handeln lohnt: Bonus und Höchstbetrag sinken ab Februar 2027 alle sechs Monate.

Wie viele Wohneinheiten hat Ihr Gebäude?
Wohneinheit(en)

Einfamilienhaus = 1 Wohneinheit. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) werden nicht berechnet.

Bewohnen Sie als Eigentümer/in die Wohneinheit selbst?

Klima- und Einkommensbonus gelten nur, wenn Sie die Wohneinheit selbst bewohnen.

Wann möchten Sie den Förderantrag stellen?

Die neuen Förderbedingungen gelten ab dem 21. Juli 2026 – ab diesem Datum können auch Anträge dazu gestellt werden.

Welche neue Heizung planen Sie?
Wo wird Ihre Wärmepumpe gefertigt?

Die Angaben zum EU Wertschöpfungs-Bonus sind noch vorläufig – die genaue Ausgestaltung wird erst in den nächsten Wochen erarbeitet.

Ersetzen Sie eine alte fossile Heizung?

Funktionstüchtige Öl-, Kohle- oder Gas-Etagenheizung, Nachtspeicher – oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung (Klimageschwindigkeitsbonus).

Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen
Voraussichtliche Gesamtkosten
€ inkl. Einbau

Bitte geben Sie die Kosten inklusive Einbau für das Gebäude an.

Warten kostet Geld: So sinkt Ihre Förderung

Klimageschwindigkeitsbonus (−4 Prozentpunkte) und förderfähige Höchstkosten (−750 €) werden ab dem 1. Februar 2027 jedes halbe Jahr abgesenkt. Für Ihr Vorhaben bedeutet das:

AntragszeitraumKlimabonusMax. förderf. Kosten (1. WE)Ihr ZuschussVeränderung ggü. heute

Sichern Sie sich die aktuelle Förderung

Je früher der Antrag, desto höher der Zuschuss. Senden Sie uns Ihre Anfrage – wir melden uns kurzfristig, prüfen Ihre Fördermöglichkeiten und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot für Ihre neue Heizungsanlage.

Wir haben Ihre Angaben aus dem Rechner bereits eingetragen – Sie können den Text beliebig anpassen.

Die Heizungsförderung ab 21. Juli 2026 erklärt

Zum 21. Juli 2026 passt die Bundesregierung die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für den Heizungstausch an. Die wichtigsten Fragen rund um die neue Heizungsförderung im Überblick.

Was ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)?

Die BEG ist das zentrale Förderprogramm des Bundes für den Austausch alter, fossil betriebener Heizungen gegen klimafreundliche Alternativen wie Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder Solarthermie-Anlagen. Sie wird über das KfW-Förderprodukt 458 abgewickelt und richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden – sowohl an Selbstnutzende als auch an Vermietende.

Kann ich jetzt noch die alte Heizungsförderung nutzen?

Nein, neue Anträge können seit dem 21. Juli 2026 nur noch zu den neuen Konditionen gestellt werden. Bereits zugesagte Anträge bleiben von der Änderung unberührt. Noch in Prüfung befindliche Anträge werden zu den bisherigen Konditionen zugesagt, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung eine vollständige und korrekte Bestätigung zum Antrag (BzA) vorlag und die geltenden Förderbedingungen eingehalten wurden.

Wie hoch ist die Grundförderung für eine neue Heizung?

Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 % der förderfähigen Kosten und steht allen Antragstellenden unabhängig vom Einkommen zu. Im 1. Quartal 2027 soll die Grundförderung für alle Wärmepumpen auf 15 % sinken. Gleichzeitig sollen Wärmepumpen, die innerhalb der EU gefertigt wurden, einen Wertschöpfungsbonus von 15 % erhalten und damit insgesamt weiterhin auf 30 % kommen. Die genaue Ausgestaltung des Wertschöpfungsbonus ist noch vorläufig.

Welche Bonusförderungen gibt es zusätzlich?

Zur Grundförderung können weitere Boni hinzukommen: der Klimageschwindigkeitsbonus (aktuell 16 %, sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte) für den Austausch einer alten fossilen Heizung, sowie ein gestaffelter Einkommensbonus für Selbstnutzende von 40 % (Einkommen bis 30.000 €), 30 % (bis 40.000 €) oder 10 % (bis 50.000 €) – die Einkommensgrenzen erhöhen sich mit einem Familienzuschlag von 10.000 € bei mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt. In Summe sind maximal 70 % der förderfähigen Kosten möglich, bei geringem Einkommen bis zu 80 %. Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten können Klima- und Einkommensbonus nur für die eine Wohneinheit angesetzt werden, in der die Eigentümerin oder der Eigentümer selbst wohnt.

Was sind die förderfähigen Höchstkosten?

Die förderfähigen Höchstkosten – die Bemessungsgrundlage, auf die der Fördersatz angewendet wird – betragen 28.000 € für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste und jeweils 8.000 € für jede weitere Wohneinheit. Der Betrag für die erste Wohneinheit sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 €.

Bis wann sollte ich den Antrag stellen?

Da Klimageschwindigkeitsbonus und förderfähige Höchstkosten ab Februar 2027 alle sechs Monate sinken, fällt die Förderung bei einer frühen Antragstellung in der Regel am höchsten aus. Nutzen Sie unseren Rechner oben, um Ihre persönliche Förderhöhe für Ihren gewünschten Antragszeitraum zu ermitteln, und sichern Sie sich frühzeitig einen Beratungstermin. Nach der Förderzusage müssen Sie das Vorhaben innerhalb von 36 Monaten vollständig umsetzen.

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 21. Juli 2026, vorbehaltlich der Bestätigung durch die endgültige Förderrichtlinie (Quellen: KfW, BMWE). Die Berechnung ist eine vereinfachte Ersteinschätzung. Bei mehreren Wohneinheiten werden die förderfähigen Gesamtkosten gleichmäßig auf alle Wohneinheiten verteilt. Klima- und Einkommensbonus sowie der 80 %-Deckel können nur auf den Anteil der einen selbst bewohnten Wohneinheit angewendet werden. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) werden in diesem Rechner nicht berücksichtigt. Maßgeblich ist ausschließlich die Förderzusage des Fördergebers.